Helgoland - Küstenschutzmaßnahme am Südstrand

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 6 LUVPG.
Die Gemeinde Helgoland möchte auf der Felseninsel den zwischen Landungsbrücke und Binnenhafenmole liegenden Südstrand vor weiteren Abbrüchen sichern.
Bei der Vorprüfung des Einzelfalls wird das Vorhaben der Küstensicherungsmaßnahme am Südstrand der Insel Helgoland betrachtet.

Die geplante Maßnahme der Gemeinde Helgoland umfasst die gesamte Strecke zwischen Landungsbrücke und Binnenhafenmole. 
Es handelt sich um eine Küstenschutzmaßnahme nach LWG § 62 (1) Nr.2 „Sicherung gegen Uferrückgang und Erosion“.  


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