Umsetzung eines Gestaltungskonzeptes für die BAB A20 im Raum Lübeck
Neben dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Abarbeitung der Eingriffsregelung wurde für die Abschnitte 1 bis 3 der BAB A20 in Schleswig-Holstein zwischen Geschendorf (bei Bad Segeberg) und der Landesgrenze zu Mecklenburg–Vorpommern an der Wakenitz ein übergreifendes Konzept für Gestaltungsmaßnahmen am unmittelbaren Autobahnrand entwickelt.
Aufgrund von Verwallungen, Lärmschutzwänden oder mehr oder weniger beliebigen Bepflanzungen ist eine Orientierung für den Reisenden oft kaum möglich. Das Gestaltungskonzept zielt darauf ab, dem reisenden Autofahrer die Landschaft zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg–Vorpommern mit Hilfe von Landmarks und anderen Gestaltungselementen zu „inszenieren“.
Entgegen der fast bundeseinheitlichen Autobahn-Bepflanzung einer „bunten Mischung“ werden am unmittelbaren Trassenrand der A20 bewusst blockartige Sequenzen aus nur einer (standortheimischen) Art gepflanzt, um den Reisenden über eine längere Strecke deutlich wahrnehmbare Strukturen in Textur und Farbe sowie Assoziationen zur angrenzenden Landschaft zu bieten.
So empfinden Ginster-pflanzungen die für Schleswig-Holstein typischen, gelbblühenden Rapsfelder nach. An Anschlussstellen im Bereich der Hansestadt Lübeck soll der Kontrast zwischen der Ausfahrt zur „Stadtseite“ durch Alleebaumpflanzungen im strengen Raster (Leitart z.B. Spitz-Ahorn) gegenüber der „Landseite“ mit lockerer Bepflanzung (Leitart z.B. Vogelkirsche) verdeutlicht werden.
Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung wurde im Detail überprüft, ob Maßnahmen mit den Zielen des LBP konform sind und ob der Anspruch der Straßenbauämter gewährleistet ist, die Herstellungskosten sowie den langfristigen Pflegeaufwand nicht zu hoch werden zu lassen.