Neuaufstellung Landschaftsplan Flensburg

Der Landschaftsplan (LP) konkretisiert auf Grundlage der in § 9 BNatSchG definierten Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung im Wesentlichen die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes auf örtlicher Ebene. Ziel ist die nachhaltige und dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Landschaft.

Insbesondere bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes, einschließlich der Landschaftspflege zu berücksichtigen. In die Abwägung sind so u.a. Vorgaben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung oder zulassungsrelevante Regelungen zum Schutz von FFH- und Vogelschutzgebieten für eine nachhaltige Flächennutzung im Dialog mit der gemeindlichen Siedlungsentwicklung einzubeziehen. Für diese Aufgaben und Grundsätze der Bauleitplanung liefert der Landschaftsplan wesentliche Grundlagen.

Der gültige Landschaftsplan der Stadt Flensburg wurde 1998 aufgestellt und seitdem in über 30 Änderungsverfahren fortgeschrieben. Weitere städtische Planwerke, wie der Flächennutzungsplan, wurden in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich überarbeitet und geändert. Hinzu kommen umfangreiche Änderungen und Ergänzungen gesetzlicher Anforderungen, darunter Natura 2000 mit der EU-Vogelschutzrichtlinie und die EU-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL.

Darüber hinaus haben Themen wie erneuerbare Energien, ökologische Landwirtschaft und ein gewachsenes Umweltbewusstsein sowie die Notwendigkeit der Entwicklung von Klimawandelanpassungsstrategien an Bedeutung gewonnen. Außerdem steht Flensburg, wie viele andere Städte, vor der Herausforderung ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum für die wachsende Bevölkerung und geänderte Wohnbedürfnisse vorzuhalten.

Diese gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen haben in Verbindung mit neuen Trends in der wohnungsnahen Freizeitgestaltung einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Stadt- und Landschaftsraums. Gemäß § 9 Abs. 4 und § 11 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG erfordern diese Entwicklungen die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Landschaftsplanes. Mit dieser Neuaufstellung des Landschaftsplanes Flensburg 2035 wurde TGP von der Stadt Flensburg beauftragt.

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