Teilaufstellung RP-SH Sachthema Windenergie / Teilfortschreibung Landesentwicklungsplan

Sie Landesregierung Schleswig-Holstein (SH) hat in den Regionalplänen als Ziele der Raumordnung Flächen für die Windenergienutzung dargestellt, um einen ungesteuerten Ausbau der Windenergienutzung in SH zu vermeiden und um die Gemeinden des Landes zu entlasten.

Die (räumliche) Steuerung und Konzentration des Ausbaus der Windenergie ist ein wesentliches Instrument zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Landes Schleswig-Holstein. Unter Berücksichtigung aller relevanten Belange wie Schutz der Nachbarschaft, Siedlungsentwicklung, Tourismus, Schiffs- und Luftverkehrssicherheit, Fischerei, Landwirtschaft, Gewässer-, Natur- und Artenschutz sowie Denkmalschutz soll der Ausbau der Windenergienutzung mit Augenmaß fortgesetzt werden.

Berücksichtigt sind auch die Möglichkeiten für ein Repowering. Damit gilt die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) außerhalb der festgesetzten Flächen als nicht zulässig.

Die Teilfortschreibungen der Landes- und Regionalplanung wurden erforderlich aufgrund der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts.

Im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein wurde TGP in einer ARGE mit den beiden Planungsbüros Bosch & Partner sowie Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten mit der organisatorischen und inhaltlichen Unterstützung bei der sachlichen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) und der Teilaufstellung der Regionalpläne (RP) Schleswig-Holstein zum Sachthema Windenergie beauftragt.

Wesentliche Aufgaben waren dabei zum einen die Begleitung, Dokumentation und Auswertung von Planungsgesprächen mit den Kreisverwaltungen sowie die Vorbereitung der internetgestützten Anhörungsverfahren, einschließlich der Bearbeitung der Stellungnahmen und Beratungen bei der Entwurfserstellung der Teil-Regionalpläne.
Außerdem unterstützte TGP bei der Festlegung und Bewertung von Abwägungskriterien sowie beim Vorschlag und bei der GIS-basierten Bewertung von Vorranggebieten einschließlich der Dokumentation der Bewertung der Potenzialflächen und Vorranggebiete in Datenblättern.

Darüber hinaus waren die Umweltberichte für den LEP und die Teil-RP sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfungen der potenziell betroffenen Vorranggebiete zu erarbeiten.

Ende des Jahres 2020 sind die Regionalpläne für den Bereich Windenergieflächen in Kraft getreten.

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